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09. June 2025
Der Grundsatz in der ApBetrO lautet, dass alle Aufzeichnungen und Nachweise vollständig und mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, jedoch nicht weniger als fünf Jahre lang, aufzubewahren sind. Ich habe mich in einer anderen Apotheke in Weil am Rhein informiert wie lange zurück eine Aufstellung möglich ist. Und man sagte mir das dies bis zu 5 Jahren kein Problem darstellt. Deshalb Frage ich mich weshalb es nicht auch in der Apotheke am Rathaus möglich ist. Ich finde das dem treuen Kunden gegenüber nicht richtig und es sollte zu einem guten Kundenservice gehören die Dokumente zur Verfügung zu stellen. Nach dieser Erfahrung werde ich wohl nach über 30 Jahren die Apotheke wechseln und mir eine Kunden orientiertere Apotheke suchen. Ich habe mehrere chronische Krankheiten und die Belastungsgrenze liegt damit bei 1% des jährlichen Einkommens. Und ich wollte die Aufstellung der Patientenzuzahlung von 2024, 2023 und 2022 haben damit ich von der Krankenkasse die Erstattung für zu viel bezahlte Medikamenten Zuzahlung zurück erhalte. Vor Ort sagte man mir das nur noch die Aufstellung von 2024 im System hinterlegt sei. Dadurch geht mir nun viel Geld verloren was ich sehr ärgerlich finde.