Antoni Branicki
26. January 2026
Der Apotheker erhielt heute ein Rezept von einem Arzt mit polnischer Approbation mit folgendem Vermerk: Bismutum subgalicum 10,0 g - da ad chartam. Er suchte es vor einer Kundin am Computer nach und erklärte anschließend, dass dieses Präparat nur in homöopathischer Form erhältlich sei. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wenn „da ad chartam“ auf einem Rezept steht - dass Sie dieses Präparat in den weißen, Porzellanbehältern mit schwarzer Beschriftung in der Rezepturraum finden, muss abgewogen und in eine Papiertüte verpackt werden.