Frank Barthel
02. March 2026
Trotz regulärer Öffnungszeit Samstags bis 20:00 Uhr wird ab 18:00 Uhr ein Bereitschaftszuschlag verlangt. Bei Aponet wird beschrieben: "Die Notdienstgebühr darf von 20 bis 6 Uhr erhoben werden. ". Das interessiert den Verkäufer dort überhaupt nicht. Da wir Profit mit der Gesundheit oder Krankheit gemacht. Übel